BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Rechtsanwalt Miesbach Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht legt die Gesetzesnormen für private Bauvorhaben, das Nachbarrecht, Grundeigentum und private Bauverträge fest. Das öffentliche Baurecht dient als Gesetzesnorm für öffentliche Bauvorhaben. Es gliedert sich in die Bereiche Bauplanungsrecht (Normen für die Bebaubarkeit von Grundstücken) und das Bauordnungsrecht (allgemeine Normen für Bauvorhaben, z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften).

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten und Ingenieuren gegenüber Bauherren und privaten Auftraggebern. Hier sind die Grundlagen für das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht, das Architektenhaftpflichtrecht, das Urheberrecht und das Berufsrecht festgesetzt.

Beim öffentlichen oder privaten Bau müssen viele Faktoren beachtet und eingehalten werden. Von der Planung und Konzeption, über die Finanzierung, Beauftragung von Architekten und Bauunternehmen, die Einhaltung aller nötigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sowie die Nachhaltigkeit der Immobilie. Bei Projekten einer solchen Größenordnung mit entsprechend vielen Lieferanten und Dienstleistern gibt es vielzählige Fehlerquellen, die schnell massive Kosten verursachen können. Um sich rechtlich abzusichern sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Konflikte zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Sonderfachleuten, Lieferanten, Handwerkern und Privatpersonen entstehen häufig beim Abschluss des Architekten- und Bauvertrages, der Durchsetzung von Honorar- und Werklohnansprüchen der Baubeteiligten, Klärung und Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen, dem Nachbarrecht, dem Werkvertragsrecht, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), VOB-Bauverträgen, BGB-Bauverträgen, dem Bauträgerrecht, ökonomischen Konflikten, Kompetenz-, Entschädigungs- oder Haftungs-Konflikten und vielem mehr.

Rechtsanwalt Markus Wrba
Neubau und Umbau ist für viele Privatpersonen, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen im Landkreis Miesbach und darüber hinaus ein aktuelles Thema. Gerne leistet unser Rechtsanwalt Ihnen juristischen Beistand für Ihr individuelles Bauvorhaben rund um die Stadt Miesbach. Durch baubegleitende Beratung, außergerichtliche Verhandlungen, Mediations- und Schlichtungsverfahren oder als Prozessvertreter vor Gericht, setzen wir uns tatkräftig für Ihr Recht und Ihre Interessen ein.

Menschlichkeit und Vertrauen bilden dabei die Basis unserer Arbeit – in unserer Rechtsanwalts-Kanzlei unweit von Miesbach.


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