Markus Wrba

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beratung in allen Fragen aus dem Arbeitsrecht, von der Kündigungsschutzklage bis zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. Beratung und Prozessvertretung bei Kündigungen, Abmahnungen, Lohn- und Urlaubsansprüchen, Anordnung von Überstunden, etc.
 
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Das private Baurecht zeichnet sich durch hohe Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht aus. Die Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen am Bau ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden. Die Beratung von Baufirmen und Handwerkern konzentriert sich auf die Sicherung und Durchsetzung von (Zahlungs-) Ansprüchen am Bau.
 
Der Bauherr wird in allen Fragen der Mängelansprüche, z.B. wegen Baumängeln, Mängelbeseitigung, Minderung und Schadenersatz vertreten. Die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren zur Dokumentation von Schäden wird für den Bauherrn übernommen. Die Beratung umfasst auch alle Probleme der Werklohnforderung. Während der Bauausführung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwendung von Schadensfällen und der Klärung von Vergütungs- und Gewährleistungsfragen.
 
Erbrecht/Stiftungsrecht
Beratung in allen Fragen aus dem Erbrecht, Formulierung von Testamenten, vorweggenommene Erbfolge, Patiententestament und Betreuungsvollmacht, Pflichtteilsrecht.
 
Grundstücks- und Immobilienrecht
Beratung und Vertretung in grundstücksrechtlichen Angelegenheiten: Geh- und Fahrtrechte, Dienstbarkeiten, Leibgedinge, nachbarrechtliche Angelegenheiten, Übertragung von Immobilien durch Verkauf oder Schenkung.
 
Wohnungseigentumsrecht
Umfassende rechtliche Beratung im Wohnungseigentumsrecht: Von den Problemen der wirksamen Beschlussfassung bis zur Betriebskostenabrechnung.
 

Persönliches
Markus Wrba wurde 1961 geboren und ist im Tegernseer Tal aufgewachsen. Das Studium der Rechtswissenschaften erfolgte in München, Lausanne und Straßburg. Das Referendariat absolvierte er in München und Paris. 1992 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt zunächst in der Münchner Kanzlei Nörr, Stiefenhofer und Lutz, bevor er 1995 an den Tegernsee zurückkehrte.

Seit 1995 ist Rechtsanwalt Wrba auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2008 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

„Bei mir werden Sie vom Chef ’bedient’. Das Wohl meiner Mandanten steht bei mir an höchster Stelle. Deswegen werden Sie von mir nur in meinen Spezialgebieten betreut. Wo Menschlichkeit gedeiht, wächst auch gegenseitiges Vertrauen. Dieses Vertrauen ist für mich entscheidend, um die Interessen meiner Klienten erfolgreich durchzusetzen.“